Am 27. September 2026 ist eine neue Kennzeichnungspflicht für praktisch jeden Onlineshop in der EU wirksam geworden: das Gewährleistungslabel. Wer über WooCommerce Produkte an Konsumenten verkauft, muss seither eine von der EU-Kommission vorgegebene Grafik gut sichtbar einbinden, unabhängig von Umsatzgröße oder Kleinunternehmerstatus. In diesem Beitrag erfährst du, woher die Pflicht kommt, wen sie betrifft, was konkret zu tun ist und wie sie sich vom zeitgleichen Greenwashing-Verbot unterscheidet.
EU-weite Regel, kein rein österreichisches Thema
Rechtsgrundlage ist die Richtlinie (EU) 2024/825, bekannt als EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers Directive). Konkretisiert wird sie durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der EU-Kommission, die Design und Inhalt des Labels EU-weit einheitlich festlegt. Damit handelt es sich nicht um eine isolierte österreichische Erfindung, sondern um unmittelbar geltendes EU-Recht, das in Österreich, Deutschland und allen anderen Mitgliedstaaten am selben Stichtag greift. In Österreich erfolgt die Umsetzung über eine Novelle des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), in Deutschland über Änderungen im BGB und EGBGB. Eine allgemeine Übergangsfrist oder ein Bestandsschutz für bereits eingestellte Angebote gibt es nicht: Maßgeblich ist, ob ein Angebot am Stichtag online war.
Wen betrifft die Pflicht, wer ist ausgenommen?
Die Regel richtet sich an jeden Unternehmer, der körperliche Waren an Verbraucher verkauft, online wie stationär. Das schließt einen typischen WooCommerce-Shop in Österreich fast immer ein, und zwar unabhängig von Umsatzhöhe oder der steuerlichen Kleinunternehmerregelung. Auch Gebrauchtwaren fallen darunter, hier darf lediglich die Gewährleistungsfrist selbst verkürzt werden, das Label bleibt aber unverändert, da es nicht editierbar ist.
Ausgenommen von der Regelung sind:
- Reines B2B-Geschäft ohne Verkauf an Konsumenten
- Digitale Inhalte wie E-Books, Onlinekurse oder SaaS (hier reicht ein formloser Hinweis, kein grafisches Label)
- Reine Dienstleistungen ohne Warenverkauf
- Privatverkäufe zwischen Privatpersonen
Eine Ausnahme für Kleinunternehmer, Handmade-Anbieter oder geringe Umsätze ist in der Richtlinie nicht vorgesehen. Wer über WooCommerce physische Produkte verkauft, sollte also grundsätzlich davon ausgehen, betroffen zu sein.
Dieses EU-Gewährleistungslabel kann in unterschiedlichen Sprachen und Formate herutergeladen werden und sieht folgendermaßen aus:

Zwei getrennte Labels, nur eines betrifft die meisten Shops
Die Durchführungsverordnung unterscheidet zwei unabhängige Kennzeichnungen:
- Gewährleistungslabel (Anhang I): die “harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht”. Diese Pflicht trifft praktisch jeden Warenverkäufer.
- GARAN-Label (Anhang II): die Kennzeichnung einer gewerblichen Haltbarkeitsgarantie. Dieses Label ist nur nötig, wenn der Shop eine kostenlose Herstellergarantie für die gesamte Ware über mehr als zwei Jahre bewirbt.
Für die meisten kleinen und mittleren WooCommerce-Shops ohne eigene Herstellergarantien über zwei Jahre ist damit nur das erste, allgemeine Gewährleistungslabel relevant. Das GARAN-Label betrifft in der Regel nur Anbieter, die aktiv mit einer verlängerten Herstellergarantie werben.
Was konkret zu tun ist
Das Gewährleistungslabel ist eine von der EU-Kommission fertig vorgegebene Grafik, vergleichbar dem bekannten EU-Energielabel. Eigene Gestaltung, eigener Text oder eine selbst gebaute Variante aus den AGB sind nicht zulässig. Die offiziellen Dateien in allen EU-Amtssprachen, farbig und in Schwarzweiß, stehen direkt auf der Website der EU-Kommission zum Download bereit. Online muss das Label in Farbe dargestellt werden, die vorgegebenen Farben und Proportionen dürfen nicht verändert werden.
“Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.”
So lautet die Kernaussage, die auf dem offiziellen Gewährleistungslabel fix vorgegeben ist.
Wo genau das Label im Shop platziert werden muss, wird in der Fachliteratur unterschiedlich beurteilt. Klar ist nur: Es muss vor Vertragsschluss sichtbar und hervorgehoben dargestellt werden. Mehrere Kanzleien akzeptieren eine zentrale, für alle Produkte einheitliche Einbindung, etwa im Footer oder auf einer eigenen Info-Seite mit gut sichtbarem Link. Andere Stimmen verlangen eine produktnahe Darstellung auf jeder einzelnen Produktseite. Höchstgerichtlich ist diese Frage noch nicht abschließend geklärt. Empfehlenswert ist deshalb eine gut sichtbare, zentrale Einbindung kombiniert mit einer Erwähnung in der Bestellbestätigungsmail, das deckt beide gängigen Auslegungen ab.
Bei kleinen Online-Shops sieht man oft, dass rechtliche Pflichttexte irgendwo in den AGB “versteckt” werden. Genau das reicht beim Gewährleistungslabel nicht, es ist als eigenständige Grafik gedacht und keine Ergänzung im Fließtext der Geschäftsbedingungen.
Wer WooCommerce mit den Plugins Germanized oder German Market betreibt, muss dafür keine eigene Lösung programmieren. Germanized 4.1 platziert das Label automatisch an Kasse, Fußbereich und Produktseite, stellt dafür die Shortcodes [gzd_legal_guarantee] und [gzd_product_garan_label] sowie passende Blöcke für den Block-Editor bereit und hängt bei Bedarf sogar ein PDF an die Bestellbestätigung an. German Market 4.0 deckt Warenkorb, Kasse und Kunden-E-Mails auf vergleichbare Weise ab und ist sowohl mit dem klassischen als auch mit dem Block-Checkout kompatibel.
Falls du unsicher bist, wie sich das Label technisch sauber in dein WooCommerce-Theme integrieren lässt, ohne das Design zu stören, nimm über unser Kontaktformular Kontakt zu uns auf. In der Regel lässt sich eine rechtssichere und gleichzeitig unauffällige Lösung finden.
Abgrenzung zum Greenwashing-Verbot
In vielen Artikeln werden das Gewährleistungslabel und das ebenfalls ab 27. September 2026 geltende Greenwashing-Verbot in einem Atemzug genannt, was für Verwirrung sorgt. Beide Regelungen stammen zwar aus derselben EmpCo-Richtlinie und gelten ab demselben Stichtag, sind inhaltlich aber vollkommen unabhängig voneinander. Das Greenwashing-Verbot betrifft irreführende Umweltaussagen in der Werbung, etwa pauschale Begriffe wie “klimaneutral” ohne Nachweis. Das Gewährleistungslabel hat damit nichts zu tun, es informiert ausschließlich über die gesetzlichen Rechte bei mangelhafter Ware. Ein Shop ohne jegliche Umweltwerbung muss sich um das Greenwashing-Verbot kaum kümmern, das Gewährleistungslabel betrifft ihn trotzdem.
Was bei Nichtbeachtung droht
Die EU-Kommission selbst legt keine Strafen fest, Sanktionen ergeben sich aus dem jeweiligen nationalen Wettbewerbsrecht. In Österreich ist das in erster Linie das UWG. Ein fehlendes Label kann dort als unlautere Geschäftspraktik gewertet werden, mit möglichen zivilrechtlichen Folgen wie Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz oder Urteilsveröffentlichung. Aktivlegitimiert sind unter anderem Mitbewerber sowie klagsbefugte Verbände im Wege der Verbandsklage. Eine konkrete Bußgeldsumme lässt sich für Österreich derzeit nicht seriös beziffern, hier bleibt das allgemeine UWG-Instrumentarium die belastbare Grundlage. Dieser Beitrag ersetzt naturgemäß keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall, für eine verbindliche Einschätzung empfiehlt sich der Weg zu einer Rechtsanwaltskanzlei oder der zuständigen WKO-Fachgruppe.
Technisch betrachtet ist die Einbindung des Labels selbst meist schnell erledigt, die größere Herausforderung liegt oft in der sauberen, zum bestehenden Shop-Design passenden Platzierung sowie in der Anpassung der Bestellbestätigungsmail. Schreib uns über unser Kontaktformular, wenn du dabei Unterstützung brauchst, meist lässt sich das ohne größeren Aufwand sauber umsetzen.
Wer sich zusätzlich mit dem parallel eingeführten Widerrufsbutton beschäftigen möchte, findet dazu Hintergründe in unserem Beitrag Gewährleistungslabel und Widerrufsbutton: Dein Fahrplan für den Webshop-Herbst 2026. Beide Pflichten betreffen WooCommerce-Shops im selben Zeitraum und lassen sich in der Regel gemeinsam abarbeiten.
Häufige Fragen zum EU-Gewährleistungslabel
Gilt das Gewährleistungslabel nur in Österreich?
Nein. Es handelt sich um EU-weit einheitlich geltendes Recht auf Basis der Richtlinie (EU) 2024/825 und der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Die Pflicht gilt in Österreich, Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedstaaten ab demselben Stichtag, dem 27. September 2026.
Muss ich als Kleinunternehmer das Label trotzdem einbinden?
In der Regel ja. Die Pflicht kennt keine Ausnahme für Kleinunternehmer, Handmade-Anbieter oder geringe Umsätze. Entscheidend ist allein, ob körperliche Waren an Verbraucher verkauft werden.
Kann ich das Gewährleistungslabel selbst gestalten?
Nein. Es handelt sich um eine von der EU-Kommission fix vorgegebene Grafik mit festen Farben, Proportionen und Text, vergleichbar dem EU-Energielabel. Die offiziellen Dateien stehen zum Download bei der EU-Kommission bereit.
Wo genau muss das Label im WooCommerce-Shop platziert werden?
Die genaue Platzierung ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Klar ist, dass das Label vor Vertragsschluss sichtbar und hervorgehoben dargestellt werden muss. Eine zentrale, gut sichtbare Einbindung, etwa im Footer oder auf einer Info-Seite, wird von mehreren Kanzleien als ausreichend angesehen, ergänzt durch eine Erwähnung in der Bestellbestätigungsmail.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistungslabel und GARAN-Label?
Das Gewährleistungslabel betrifft praktisch jeden Warenverkäufer und informiert über das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Das GARAN-Label ist nur zusätzlich nötig, wenn eine kostenlose Herstellergarantie für die gesamte Ware über mehr als zwei Jahre beworben wird.
Hat das Gewährleistungslabel etwas mit dem Greenwashing-Verbot zu tun?
Nein, auch wenn beide Regelungen aus derselben EmpCo-Richtlinie stammen und am selben Tag in Kraft getreten sind. Das Greenwashing-Verbot betrifft irreführende Umweltaussagen in der Werbung, das Gewährleistungslabel informiert über Verbraucherrechte bei mangelhafter Ware. Beide Themen sind rechtlich unabhängig voneinander.
Welche Folgen drohen, wenn das Label fehlt?
In Österreich kann ein fehlendes Label als unlautere Geschäftspraktik nach dem UWG gewertet werden, mit möglichen Ansprüchen wie Unterlassung, Beseitigung oder Schadenersatz. Eine konkrete Bußgeldsumme lässt sich derzeit nicht seriös beziffern, maßgeblich ist das allgemeine wettbewerbsrechtliche Instrumentarium.
Betrifft die Pflicht auch Gebrauchtwaren?
Ja. Auch beim Verkauf von Gebrauchtware gilt die Kennzeichnungspflicht, lediglich die Gewährleistungsfrist selbst darf hier gegebenenfalls verkürzt werden. Das Label bleibt inhaltlich unverändert, da es nicht editierbar ist.
Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung nach bestem Wissen. Sie stellen keine Rechts- oder Förderberatung dar und sind rechtlich nicht bindend. Für eine verbindliche Auskunft zu deinem individuellen Förderfall wende dich direkt an die SFG oder die Wirtschaftskammer Steiermark.
Quellen
