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KMU.DIGITAL ist ausgelaufen: Diese SFG-Förderungen unterstützen steirische Betriebe jetzt

Wer heuer für seinen Betrieb eine neue Website, einen Online-Shop oder mehr digitale Sichtbarkeit geplant hat, ist vermutlich schon auf KMU.DIGITAL gestoßen, das über Jahre bekannteste bundesweite Förderprogramm für genau solche Digitalisierungsprojekte. Seit einiger Zeit ist bei kmudigital.at aber die ernüchternde Meldung zu lesen: Das Fördervolumen ist ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Ein Nachfolgeprogramm ist derzeit nicht in Sicht.

Für steirische KMU ist das aber kein Grund, das Digitalisierungsprojekt auf Eis zu legen. Über die Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG) stehen weiterhin Förderschienen zur Verfügung, die zwar anders zugeschnitten sind als KMU.DIGITAL, für bestimmte Vorhaben aber durchaus relevant bleiben. In diesem Beitrag zeigen wir dir, was mit KMU.DIGITAL passiert ist und welche SFG-Förderungen für dich als steirischen Betrieb jetzt infrage kommen.

KMU.DIGITAL: Budget ausgeschöpft, kein Nachfolger angekündigt

KMU.DIGITAL war eine gemeinsame Initiative des Wirtschaftsministeriums und der Wirtschaftskammer und förderte Beratungs- sowie Umsetzungsleistungen rund um Website, Online-Shop und digitale Prozesse bundesweit. Laut aktueller Information auf kmudigital.at ist das Fördervolumen erschöpft, es können derzeit keine neuen Anträge gestellt werden. Eine Neuauflage oder ein direkter Nachfolger für die kommenden Jahre wurde bisher nicht angekündigt.

Für Betriebe außerhalb der Steiermark bedeutet das oft, sich nach anderen Landesförderungen umzusehen. Als steirischer Betrieb hast du mit der SFG allerdings einen eigenen, dauerhaft aktiven Ansprechpartner für Wirtschaftsförderung im Land, unabhängig vom Auslaufen des Bundesprogramms.

Die SFG-Förderschienen für steirische Betriebe

Wichtig vorweg: Die SFG-Förderungen sind kein eins zu eins Ersatz für KMU.DIGITAL. Sie sind an bestimmte Zielgruppen und Projektinhalte gebunden und nicht für jedes Digitalisierungsvorhaben gedacht. Zwei Förderungsaktionen sind für Betriebe, die aktuell eine Website, einen Online-Shop oder mehr IT-Sicherheit planen, aber besonders relevant: Cyber!Sicher und Lebens!Nah.

Cyber!Sicher: Förderung für IT-Sicherheit und Absicherung deiner Website

Cyber!Sicher richtet sich an kleinste, kleine und mittlere Unternehmen und unterstützt Maßnahmen, die die IT-Sicherheit erhöhen, zum Schutz von Daten, Netzwerken, Computersystemen sowie Hard- und Software. Gefördert werden unter anderem Cyber-Security-Risikoanalysen, Beratungen zur Optimierung der IT-Sicherheit, die Einführung eines Sicherheitsmanagementsystems, Neuinvestitionen in IT-Hard- und Software sowie facheinschlägige Weiterbildungen.

Die Förderhöhe liegt bei maximal 30 Prozent der anrechenbaren Projektkosten, gedeckelt mit 15.000 Euro. Das Mindestprojektvolumen beträgt 5.000 Euro. Nicht förderfähig ist der reine Austausch bestehender IT-Infrastruktur, jedes Projekt muss außerdem eine Sensibilisierungsmaßnahme für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Computerzugang enthalten.

Für viele Betriebe wird diese Förderung gerade jetzt zusätzlich relevant: Mit 1. Oktober 2026 tritt das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Kraft. Cyber!Sicher fördert ausdrücklich auch Maßnahmen, die der Erfüllung dieser Vorgaben dienen, etwa wenn deine Website oder dein Shop an sicherheitsrelevante Prozesse angebunden ist oder du als Zulieferer eines NIS-2-pflichtigen Unternehmens auftrittst.

Lebens!Nah: Förderung für Nahversorger und lokale Betriebe

Lebens!Nah unterstützt steirische Nahversorgungsbetriebe bei Investitionen und Digitalisierung. Als Nahversorger gelten dabei Betriebe, die Güter oder Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anbieten und mehrheitlich an Privatkundschaft verkaufen, etwa im Lebensmittelhandel, Einzelhandel oder klassischen Gewerbe und Handwerk. Reine Onlinehändler ohne stationäres Geschäft sowie Betriebe aus Tourismus, Gastronomie oder Landwirtschaft zählen nicht zur Zielgruppe.

Für Investitionsprojekte ab 20.000 Euro liegt die Förderquote bei 15 Prozent zuzüglich eines Innovationsbonus von bis zu 5 Prozent, maximal 15.000 Euro zuzüglich Bonus. Ausdrücklich gefördert werden dabei auch digitale Infrastruktur, eine neue Website oder ein Online-Shop, im Rahmen der Verbesserung von Herstellung und Präsentation der eigenen Waren und Dienstleistungen. Für rein digitale Vorhaben ist das Mindestprojektvolumen niedriger angesetzt, laut SFG und WKO liegt es bei Digitalisierungsprojekten bei 3.000 Euro. Der Antrag muss zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden, förderbar sind nur Kosten, die nach dem Einlangen des Antrags entstehen.

Im Handel und Handwerk sieht man das oft: Die eigene Website wurde vor Jahren einmal aufgesetzt und seither kaum weiterentwickelt, während sich die Erwartungen der Kundschaft an Online-Bestellung und mobile Nutzung längst verändert haben.

Wenn du planst, deine Unternehmens-Website neu aufzusetzen oder einen Online-Shop einzuführen, lohnt sich also ein genauer Blick darauf, ob dein Betrieb unter die Zielgruppe von Lebens!Nah fällt, oder ob eher Cyber!Sicher zu deinem Vorhaben passt, etwa wenn Sicherheit, Zugriffsschutz oder NIS-2-Konformität im Vordergrund stehen.

Solche Förderanträge sind allerdings nur ein Teil der Vorbereitung. Genauso wichtig ist, dass die technische Umsetzung von Website oder Shop von Anfang an sauber und sicher aufgesetzt wird, damit auch die Cyber!Sicher-Voraussetzungen tatsächlich erfüllbar sind. Wenn du dabei Unterstützung brauchst, nimm über unser Kontaktformular Verbindung mit uns auf, gemeinsam schauen wir uns dein Projekt und die passende Förderschiene dazu an.

So gehst du jetzt praktisch vor

Bevor du einen Antrag stellst, lohnt sich eine kurze Bestandsaufnahme. Diese drei Schritte helfen dabei, die passende Förderschiene für dein Vorhaben zu finden:

  • Zielgruppe prüfen: Zählt dein Betrieb zu den Nahversorgern im Sinn von Lebens!Nah, oder liegt der Schwerpunkt deines Projekts eher auf IT-Sicherheit und damit auf Cyber!Sicher?
  • Projektvolumen kalkulieren: Beide Förderschienen haben Mindestprojektgrößen, plane dein Budget realistisch, damit du die Schwelle erreichst.
  • Antrag vor Projektstart stellen: Bei beiden SFG-Förderungen ist die rechtzeitige Antragstellung entscheidend, förderbar sind nur Kosten, die nach dem Einlangen deines Antrags entstehen.

Für die konkrete Antragstellung empfiehlt die SFG bei beiden Förderungen zusätzlich ein Beratungsgespräch, das offene Fragen zu Fördervoraussetzungen und Anrechnungsstichtag im Vorfeld klärt. In der Regel verbessert eine gute Vorbereitung deine Chancen auf eine reibungslose Antragsprüfung deutlich, eine Förderzusage kann dir dabei allerdings niemand garantieren.

Wenn du unsicher bist, wie dein Digitalisierungsprojekt technisch am sinnvollsten umgesetzt wird und welche Fördervoraussetzungen dabei mitgedacht werden sollten, schreib uns über das Formular auf unserer Kontaktseite. Wir begleiten steirische Betriebe von der ersten Konzeptidee bis zur fertigen Website oder dem fertigen Shop.

10 FAQs zu Förderungen für steirische KMU nach dem Ende von KMU.DIGITAL

Ist KMU.DIGITAL wirklich ausgelaufen?

Laut aktueller Information auf kmudigital.at ist das Fördervolumen ausgeschöpft, neue Anträge werden derzeit nicht mehr angenommen. Ein Nachfolgeprogramm wurde bisher nicht angekündigt.

Gibt es für steirische Betriebe einen direkten Ersatz für KMU.DIGITAL?

Einen eins zu eins Ersatz gibt es nicht. Für bestimmte Digitalisierungsvorhaben stehen aber weiterhin die SFG-Förderschienen Cyber!Sicher und Lebens!Nah zur Verfügung, die jeweils an eigene Zielgruppen und Voraussetzungen gebunden sind.

Wer kann Cyber!Sicher beantragen?

Cyber!Sicher richtet sich an kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in der Steiermark, die Maßnahmen zur Erhöhung ihrer IT-Sicherheit umsetzen wollen, etwa Risikoanalysen, Beratungen oder Investitionen in Sicherheitslösungen.

Wie hoch ist die Förderung bei Cyber!Sicher?

Gefördert werden maximal 30 Prozent der anrechenbaren Projektkosten, gedeckelt mit 15.000 Euro. Das Mindestprojektvolumen liegt bei 5.000 Euro.

Für wen ist Lebens!Nah gedacht?

Lebens!Nah richtet sich an steirische Nahversorgungsbetriebe, die überwiegend an Privatkundschaft verkaufen, etwa im Lebensmittelhandel, Einzelhandel oder Gewerbe und Handwerk. Reine Onlinehändler ohne stationäres Geschäft sowie Tourismus-, Gastronomie- und Landwirtschaftsbetriebe zählen nicht zur Zielgruppe.

Kann ich mit Lebens!Nah auch eine neue Website oder einen Online-Shop fördern lassen?

Ja, digitale Infrastruktur wie eine neue Website oder ein Online-Shop zählt zu den förderfähigen Investitionen, sofern der Betrieb zur Zielgruppe von Lebens!Nah gehört und das jeweilige Mindestprojektvolumen erreicht wird.

Muss ich den Förderantrag vor Projektstart stellen?

Ja. Bei beiden SFG-Förderschienen werden nur Kosten anerkannt, die nach dem Einlangen des Förderungsantrags entstehen. Ein Projektstart vor der Antragstellung schließt die Förderung für diese Kosten aus.

Warum ist Cyber!Sicher gerade jetzt besonders relevant?

Mit 1. Oktober 2026 tritt das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Kraft. Cyber!Sicher fördert ausdrücklich auch Maßnahmen, die der Erfüllung dieser Anforderungen dienen.

Kann ich beide Förderschienen gleichzeitig nutzen?

Das hängt vom jeweiligen Projektinhalt und der Zielgruppenzugehörigkeit ab. Da beide Förderungen unterschiedliche Schwerpunkte haben, IT-Sicherheit bei Cyber!Sicher, Investitionen und Digitalisierung bei Lebens!Nah, lohnt sich eine individuelle Abklärung direkt bei der SFG.

An wen wende ich mich für die technische Umsetzung meines geförderten Projekts?

Für die praktische Umsetzung von Website, Online-Shop oder IT-Sicherheitsmaßnahmen steht dir das Team der TECH Schmiede zur Seite, von der Konzeption bis zur laufenden Betreuung.

Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung nach bestem Wissen. Sie stellen keine Rechts- oder Förderberatung dar und sind rechtlich nicht bindend. Für eine verbindliche Auskunft zu deinem individuellen Förderfall wende dich direkt an die SFG oder die Wirtschaftskammer Steiermark.

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