Ab dem 1. Oktober 2026 gilt in Österreich das neue Paketsteuergesetz (PakStG). Viele Online-Händler, egal ob aus Österreich oder Deutschland, sind durch Ankündigungen von Marktplätzen wie Amazon verunsichert. Wir schauen uns in diesem Beitrag die wichtigsten Fragen an. Wer muss die Pauschalsteuer von 2,00 EUR pro Paket wirklich zahlen? Was gilt für deinen eigenen Webshop, zum Beispiel mit WooCommerce? Und wie kannst du die neuen Regeln sogar als Vorteil nutzen?
Die wichtigsten Fakten zum Paketsteuergesetz (PakStG) auf einen Blick
Das österreichische Paketsteuergesetz verlangt eine Abgabe für den Versand von Waren an Endverbraucher in Österreich. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Steuerhöhe: 2,00 EUR pauschal pro zugestelltem Paket oder wahlweise pro steuerpflichtiger B2C-Bestellung.
- Startdatum: 1. Oktober 2026.
- Betroffene Regionen: Alle Lieferungen an Empfänger mit Lieferadresse in Österreich, egal ob der Shop aus Österreich, Deutschland oder einem anderen Land versendet.
- Betroffener Kanal: Nur Fernabsatz-Bestellungen wie Webshop, Marktplatz oder telefonische Bestellungen.
Welche Kriterien müssen erfüllt sein? (B2C vs. B2B)
Nicht jede Lieferung nach Österreich unterliegt dem Paketsteuergesetz. Die Abgabe gilt nur, wenn diese Kriterien zusammen erfüllt sind:
- Reiner B2C-Versand: Die Lieferung geht an private Endverbraucher (Nichtunternehmer).
- Fernabsatzvertrag: Der Kaufvertrag wurde online, per Mail oder Telefon abgeschlossen.
- Zustellung im Inland: Die Ware wird per Paketdienst an eine österreichische Adresse geliefert.
Was ist von der Paketsteuer befreit?
- B2B-Lieferungen: Verkäufe an Geschäftskunden mit einer gültigen österreichischen oder EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID/VRN) sind komplett von der Steuer befreit.
- Click & Collect: Holt der Kunde die online bestellte Ware selbst im Geschäft ab, fällt keine Paketsteuer an.
- Stationärer Kauf mit Lieferung: Wird der Vertrag direkt im Laden abgeschlossen und die Ware nur nach Hause geliefert, gilt das nicht als Fernabsatz.
- Eigene Zustellung: Liefert der Händler die Ware mit eigenen Fahrzeugen aus, entfällt die Steuerpflicht.
Der Mindestumsatz von 100 Millionen Euro: Wer zahlt wirklich?
Für kleine und mittlere Online-Händler (KMU) ist die gesetzliche Umsatzgrenze der wichtigste Punkt. Die Hauptregel ist: Steuerschuldner ist der Versandhändler, aber erst ab einem inländischen Versandhandelsumsatz von mehr als 100 Millionen Euro im letzten Wirtschaftsjahr.
Liegt dein Unternehmen unter dieser Grenze von 100 Mio. EUR Jahresumsatz im Versandhandel in Österreich, bist du nicht steuerpflichtig und musst keine Paketsteuer für deinen eigenen Webshop zahlen.
Amazon vs. Eigener Online-Shop (WooCommerce)
Warum verschickt Amazon dann E-Mails an alle Verkäufer, dass ab dem 1. Oktober 2026 2,00 EUR pro B2C-Bestellung anfallen? Hier muss man klar zwischen den Verkaufskanälen unterscheiden:
Verkauf über Amazon (FBA & FBM)
Bei Verkäufen über elektronische Schnittstellen und Marktplätze wird der Umsatz der Plattform zugerechnet. Da Amazon die Umsatzgrenze von 100 Millionen Euro weit überschreitet, gilt Amazon als Steuerschuldner für alle B2C-Verkäufe über die Plattform
Was Amazon tut: Amazon führt die 2,00 EUR pro B2C-Bestellung an die österreichischen Finanzbehörden ab.
Was das für dich heißt: Amazon legt diese Kosten meist über die Gebührenstruktur oder Aufschläge auf Verkäufer oder Endkunden um.
Verkauf im eigenen Online-Shop (WooCommerce, Shopify, Shopware)
Betreibst du einen eigenen Webshop und machst damit in Österreich weniger als 100 Mio. EUR Umsatz pro Jahr, fällt keine Paketsteuer an.
Du musst nichts beim Finanzamt abgeben.
Du musst deine Preise im eigenen Shop nicht um 2,00 EUR erhöhen.
Gibt es eine Übergangsfrist?
Das Gesetz gilt genau ab dem 1. Oktober 2026. Es gibt keine Übergangsfrist im Sinne einer Schonfrist. Aber es zählt der Zahlungszeitpunkt.
Laut Bundesministerium für Finanzen (BMF) knüpft das Gesetz an das Entstehen der Steuerschuld (Zahlungsannahme) an.
Beispiel: Bestellt ein Kunde am 25. September 2026 in einem steuerpflichtigen Shop und bezahlt direkt, wird das Paket aber erst am 3. Oktober 2026 zugestellt, fällt keine Paketsteuer an.
Wie sind die Strafen und Haftungen geregelt?
Für KMU-Shopbetreiber, die unter der 100-Mio.-Euro-Grenze liegen, gibt es kein Risiko für Strafen.
Sollte ein Großunternehmen oder ein Marktplatzbetreiber steuerpflichtig sein und die Erklärungen nicht rechtzeitig abgeben, gelten die allgemeinen Regeln des österreichischen Steuer- und Finanzstrafrechts:
- Bundesabgabenordnung (BAO): Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge.
- Finanzstrafgesetz (FinStrG): Geldstrafen bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Nichtabgabe.
- Aufbewahrungspflicht: Steuerpflichtige Händler müssen Aufzeichnungen über relevante Paketsendungen 7 Jahre lang aufbewahren.
3 Praxisbeispiele zur Veranschaulichung
Modehändler aus Deutschland mit WooCommerce-Shop
Ein deutscher Händler verkauft Kleidung über seinen eigenen WooCommerce-Shop an Privatkunden in Österreich. Sein Österreich-Umsatz liegt bei 500.000 EUR.
Ergebnis: Keine Paketsteuer. Da die 100-Mio.-Euro-Schwelle nicht erreicht wird, muss weder im Checkout noch an das Finanzamt eine Abgabe gezahlt werden.
Händler verkauft dasselbe Produkt auf Amazon
Der Händler aus Beispiel 1 verkauft dieselbe Ware zusätzlich auf Amazon.de an einen Privatkunden in Wien.
Ergebnis: 2,00 EUR Paketsteuer fallen an. Da die Transaktion über Amazon läuft (Plattform über 100 Mio. EUR), zieht Amazon die Steuer für die B2C-Bestellung ein und führt sie ab.
B2B-Bestellung über den eigenen Webshop
Ein österreichisches Unternehmen bestellt Werkzeug im Wert von 2.000 EUR im Webshop und gibt eine gültige UID-Nummer an.
Ergebnis: Befreit. B2B-Bestellungen mit valider UID-Nummer sind unabhängig vom Umsatz des Händlers komplett von der Paketsteuer ausgenommen.
Welche Maßnahmen solltest du für deinen WooCommerce-Shop ergreifen?
Als deine WordPress Experten empfehlen wir diese konkreten Schritte zur Vorbereitung auf den 1. Oktober 2026:
B2B-Validierung im Checkout verbessern
Stelle sicher, dass B2B-Kunden in deinem WooCommerce-Shop ihre UID-Nummer einfach eingeben und automatisch (zum Beispiel über VIES/MIAS-Schnittstelle) prüfen lassen können. So trennst du B2B- und B2C-Bestellungen rechtssicher.
Vorteil im Marketing nutzen
Da große Marktplätze und riesige Online-Händler den 2,00 EUR Preisaufschlag oder höhere Gebühren weitergeben müssen, wird dein eigener Webshop preislich attraktiver. Teile auf deiner Website klar mit: „Kauf direkt beim Hersteller oder Fachhändler – ohne Paketsteuer-Aufschlag!“
Umsatzgrenzen im Blick behalten
Dokumentiere deinen inländischen Versandhandelsumsatz nach Österreich sauber in deinem Warenwirtschafts- oder ERP-System.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich im WooCommerce-Checkout eine 2-Euro-Option einbauen?
Nein, solange dein Versandhandelsumsatz in Österreich unter 100 Millionen Euro im Vorjahr lag, bist du nicht steuerpflichtig und musst deinen Kunden keine 2,00 EUR Paketsteuer berechnen.
Gelten die 2,00 Euro pro Paket oder pro Bestellung?
Das Gesetz sieht grundsätzlich 2,00 EUR pro zugestelltem Paket vor. Steuerpflichtige Unternehmen haben jedoch das Wahlrecht, die Steuer pauschal mit 2,00 EUR pro B2C-Bestellung abzurechnen – unabhängig davon, in wie vielen Teillieferungen die Bestellung verschickt wird.
Was passiert bei Retouren?
Wurde ein Paket erfolgreich an den Kunden zugestellt, wird die Paketsteuer bei einer späteren Retoure nicht erstattet. Werden jedoch im Rahmen der Garantie/Gewährleistung Ersatzlieferungen nachgeschickt, fällt für das Ersatzpaket keine erneute Steuer an.
Betrifft das auch Lieferungen aus Deutschland nach Österreich?
Ja. Der Ort der Zustellung (Österreich) und der Status des Empfängers (B2C) sind maßgeblich – nicht der Sitz des Online-Shops.
