Generative Künstliche Intelligenz ist im Alltag vieler WordPress-Betreiber fest verankert. Ob du Blogbeiträge mit Unterstützung von Sprachmodellen verfasst, Beitragsbilder digital generierst oder Support-Chatbots auf deiner Seite einsetzt – KI-Tools sparen Zeit und eröffnen neue kreative Möglichkeiten. Allerdings hat der Gesetzgeber mit dem EU Artificial Intelligence Act (Artikel 50) sowie den begleitenden Leitlinien der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) klare rechtliche Rahmenbedingungen für die KI-Kennzeichnungspflicht geschaffen. Für dich als Betreiber einer WordPress-Website bedeutet das, dass du transparente Hinweise bereitstellen musst, wenn bestimmte synthetische Medien oder automatisierte Systeme zum Einsatz kommen.
Das Hauptziel dieser Vorschriften liegt darin, Irreführung im digitalen Raum zu vermeiden und Nutzerinnen sowie Nutzern klar zu signalisieren, wenn sie mit einer KI interagieren oder Medien betrachten, die keine realen Aufnahmen darstellen. Dabei geht es keineswegs darum, die Nutzung von KI einzuschränken, sondern eine verlässliche Transparenz herzustellen.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ist eine zusammenfassende Aufbereitung der angegebenen Quellen und dient ausschließlich der allgemeinen Information sowie Orientierung. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die individuelle Prüfung durch eine qualifizierte Rechtsanwaltskanzlei oder Fachbehörde.
Die rechtlichen Grundlagen: Artikel 50 EU AI Act und WKO-Vorgaben
Artikel 50 des EU AI Act definiert spezifische Verpflichtungen zur Offenlegung für Betreiber und Anwender von KI-Systemen. Wenn du Inhalte auf deiner WordPress-Seite veröffentlichst, die durch KI erzeugt oder wesentlich verändert wurden, greifen je nach Inhaltsart und Verwendungszweck unterschiedliche Vorgaben.
Grundsätzlich gilt: Sobald ein System eine menschliche Person imitiert oder ein Medium so gestaltet ist, dass es fälschlicherweise für eine echte Aufzeichnung einer realen Person oder Situation gehalten werden könnte, ist ein deutlicher Hinweis erforderlich. Bei reinen Online-Interaktionen – etwa wenn ein Besucher ein Support-Chatfenster in deinem Online-Shop öffnet – muss die KI-Eigenschaft direkt zu Beginn der Unterhaltung offengelegt werden.
Kennzeichnung nach Medientypen und konkrete Beispiele
Texte: Blogbeiträge, Ratgeber und News
Beim Verfassen von Texten unterscheidet das Regelwerk sehr genau zwischen vollautomatisierten Prozessen und redaktioneller Arbeit mit menschlicher Kontrolle, dem sogenannten Human-in-the-Loop-Prinzip. Wenn du dir von Chatbots wie ChatGPT eine Gliederung erstellen lässt oder Absätze überarbeitest, den Text anschließend aber selbst liest, faktisch prüfst, anpasst und freigibst, entfällt nach den Erläuterungen der WKO im Regelfall die Kennzeichnungspflicht. In diesem Fall liegt die redaktionelle Verantwortung vollständig bei dir als Mensch.
- Praxisbeispiel: Wenn du eine News-Website betreibst und ein Script aus einem RSS-Feed mithilfe einer Schnittstelle vollautomatisch Artikel generieren lässt, die ohne menschliche Gegenprüfung online gehen, musst du diese Beiträge als KI-generiert kennzeichnen. Verfasst du hingegen einen Ratgeber zu einem Reisethema, bei dem die KI nur als Schreibassistent dient und du jeden Satz überprüfst und anpasst, ist keine Kennzeichnung nötig.
Bilder: Vollständige KI-Generierung versus Bildbearbeitung
Bei Bildmedien hängt die Kennzeichnungspflicht stark vom Grad des Realismus ab. Wenn du rein grafische Illustrationen, abstrakte Kunstwerke oder Diagramme mit Tools wie Midjourney oder DALL-E erstellst, besteht keine Pflicht zur Offenlegung, da für den Betrachter sofort erkennbar ist, dass es sich nicht um ein reales Foto handelt. Sobald das Bild jedoch fotorealistisch wirkt und eine reale Szene oder Person vortäuscht, musst du es sowohl visuell auf der Website als auch in den Metadaten als KI-Erzeugnis ausweisen.
Das gilt auch für generierte oder erweiterte Produktbilder für deinen WooCommerce Online Shop!
Sonderfall: KI-Erweiterung und Generatives Füllen (Range Extension & Generative Fill)
Eine häufige Praxis in der Bildbearbeitung mit Tools wie Adobe Firefly oder Photoshop ist das Erweitern eines bestehenden Bildes (Generative Expand / Range Extension) oder das Einfügen beziehungsweise Entfernen einzelner Objekte (Generative Fill).
Hier gilt das Transparenzprinzip in Bezug auf das Gesamtbild: Wenn du lediglich den neutralen Hintergrund eines echten Produktfotos geringfügig erweiterst, um es an ein WordPress-Header-Format anzupassen, ohne den wesentlichen Inhalt zu verfälschen, liegt meist eine reine technische Bildbearbeitung vor, die nicht zwingend kennzeichnungspflichtig ist.
Wenn du jedoch durch generatives Füllen entscheidende, fotorealistische Elemente hinzufügst, die eine nicht existierende Realität vorspiegeln (beispielsweise eine Person in ein Foto einfügst oder das Umfeld maßgeblich veränderst), fällt die Manipulation unter die Transparenzpflicht für synthetische Medien. Die Beurteilung richtet sich also danach, ob der täuschend echte Charakter der Gesamtaufnahme verändert oder neu geschaffen wurde.
- Praxisbeispiel: Wenn du ein reales Foto deines Teams hast und den blauen Himmel im Hintergrund mit Adobe Firefly etwas nach oben erweiterst, damit das Motiv ins Banner passt, ist das eine kennzeichnungsfreie Bearbeitung. Fügst du jedoch per Generative Fill fotorealistisch zwei zusätzliche Personen hinzu, die bei der Aufnahme gar nicht am Ort waren, muss das Bild als synthetisch beziehungsweise KI-bearbeitet gekennzeichnet werden.
Videos und Audio-Dateien
Synthetische Videoclips, animierte Avatare oder mit KI geklonte Stimmen für Podcast-Beiträge und Erklärvideos müssen zwingend offengelegt werden. Bei Videos empfiehlt sich ein dauerhaft eingeblendetes, leicht lesbares Wasserzeichen im Videobild sowie eine Angabe in der Beschreibung.
- Praxisbeispiel: Wenn du auf deiner WordPress-Seite ein Produktvideo einbettest, in dem eine künstliche KI-Stimme das Skript vorliest oder eine KI-generierte Person das Produkt präsentiert, musst du direkt im Video oder im Textbereich darunter angeben, dass Audio- oder Bildmaterial künstlich erzeugt wurden.
Rückwirkung: Gilt die Kennzeichnungspflicht für bereits veröffentlichte Altbestände?
Viele WordPress-Betreiber fragen sich, ob sie nun hunderte ältere Blogbeiträge und Medienarchive nachträglich durchsuchen und mit Hinweisen versehen müssen. Die rechtlichen Bestimmungen des EU AI Act setzen grundsätzlich am Zeitpunkt der Exposition beziehungsweise der Veröffentlichung an.
Inhalte und Medien, die vor dem Stichtag erstellt und veröffentlicht wurden und unverändert in deinem Archiv verbleiben, unterliegen nach gängiger Rechtsauslegung dem Bestandsschutz und müssen nicht nachträglich bearbeitet werden. Eine entscheidende Ausnahme gibt es jedoch: Sobald du einen älteren Beitrag nimmst, ihn inhaltlich überarbeitest, mit neuem Datum versehst oder erneut als aktuellen Beitrag veröffentlichst, gilt dies rechtlich als neue Veröffentlichung. In diesem Moment greifen die aktuellen Kennzeichnungspflichten für alle im Beitrag enthaltenen Medien und Texte vollumfänglich.
Technische Umsetzung auf deiner WordPress-Website
Um die Anforderungen auf deiner Website praktisch umzusetzen, stehen dir in WordPress verschiedene Wege zur Verfügung. Bei Texten reicht oft ein kurzer Transparenzhinweis am Anfang oder Ende des Beitrags. Bei Bildern solltest du neben der visuellen Beschriftung auch auf die maschinenlesbaren Daten achten.
Nutze für KI-Bilder die Standard-Felder der WordPress-Medienbibliothek. Trage im Alt-Text sowie im Beschriftungsfeld einen entsprechenden Hinweis ein. Achte zudem darauf, dass deine Bildoptimierungs-Plugins so eingestellt sind, dass sie eingebettete IPTC- und C2PA-Metadaten nicht beim Komprimieren löschen, da moderne Kameras und KI-Generatoren diese Herkunftsnachweise direkt im Bildheader speichern.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich alte Blogbeiträge und Bilder rückwirkend anpassen?
Nein. Unveränderte Archiv-Inhalte, die vor dem Stichtag veröffentlicht wurden, fallen unter den Bestandsschutz. Erst wenn du einen Beitrag überarbeitest, neu datierst oder neu veröffentlichst, musst du die enthaltenen KI-Medien nach den aktuellen Regeln kennzeichnen.
Reicht ein zentraler Hinweis im Impressum oder der Datenschutzerklärung aus?
Nein, ein pauschaler Hinweis im Impressum genügt nicht. Die Bestimmungen verlangen, dass die Information direkt zum Zeitpunkt der Wahrnehmung oder Interaktion bereitgestellt wird. Der Hinweis muss also beim jeweiligen Bild, im konkreten Beitrag oder im Chatfenster selbst platziert sein.
Wie verhält es sich, wenn ich KI-Texte intensiv selbst nachbearbeite?
Sobald ein Mensch den Text prüft, inhaltlich anpasst und freigibt (Human-in-the-Loop), entfällt die Kennzeichnungspflicht im Regelfall, da du die redaktionelle Verantwortung für das Endprodukt übernimmst.
Wie gehe ich mit Erweiterungen wie Adobe Firefly Generative Fill um?
Reine Format-Anpassungen oder unbedeutende Hintergrunderweiterungen ohne Täuschungsabsicht erfordern meist keine Pflichtkennzeichnung. Werden jedoch fotorealistisch neue, wesentliche Bildinhalte erzeugt, die eine reale Aufzeichnung vortäuschen, musst du das Bild als KI-bearbeitet kennzeichnen.
Was passiert bei Missachtung der Transparenzregeln?
Bei Verstößen gegen den EU AI Act drohen je nach Unternehmensgröße Verwaltungsstrafen. Zudem besteht das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen wegen irreführender Angaben gegenüber Verbrauchern.
Verwendete Quellen:
- EU Artificial Intelligence Act – Artikel 50 (Transparenzverpflichtungen): artificialintelligenceact.eu/de/article/50/
- Wirtschaftskammer Österreich (WKO) – Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte: wko.at/gewerbe-handwerk/kennzeichnungspflicht-fuer-ki-inhalte
- ORF.at Berichterstattung zum AI Act: orf.at/stories/3437506/
