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Online Shopping & Geoblocking zur Weihnachts-Schnäppchenjagd

Weihnachten Schnäppchen Shopping

Das Schnäppchen shopping kann beginnen: Ab Dezember 2018 dürfen Online Shops innerhalb der EU keine Länder diskriminieren und der Kauf von Waren soll jetzt für alle Webshop-Besucher möglich sein.

Gehört eine Meldung wie “Dieser Artikel kann nicht nach Österreich versendet werden” jetzt der Vergangenheit an? Auch unterschiedliche Preise waren für unterschiedliche Länder weit verbreitet, aber darf man hier aufgrund des Landes unterscheiden? Die EU sagt nein.

Grenzenloses Shopping kann jetzt beginnen

Grundsätzlich schaut es derzeit so aus, dass ein Shopbetreiber keinen Kunden, der sich innerhalb der EU befindet, den Zugang zu seinem Webshop verwehren darf. Das beginnt schon einmal mit einer automatischen Weiterleitung aufgrund der Herkunft (zB. aufgrund der IP Adresse). Der Shop-Besucher kann zwar nach wie vor weitergeleitet werden, muss hier aber eine Entscheidungs-Möglichkeit haben und trotzdem auf den Shop zugreifen können. Auch die Bestellung der Artikel muss möglich sein und eine Unterscheidung der Zahlungsmöglichkeiten darf hier nicht vom Betreiber vorselektiert werden. Hier gilt: Gleiches Recht für alle.

Aber nicht ganz – ein Unterschied darf dennoch gemacht werden: Und zwar zwischen B2B und B2C. Also zwischen Privatkunden und Unternehmen. Aber zurück zur Bestellung – Was muss hier jetzt eigentlich seitens des Shop-Betreibers gemacht werden? Am besten dazu ein kurzes Beispiel.

 

Weihnachts shopping Online Shops Geoblocking

Jetzt werden Weihnachtsgeschenke eingekauft

Das kommt gerade richtig für alle Schnäppchenjäger kurz vor Weihnachten, oder? Also schnell nach einer Geschenksidee für die Oma gesucht, gefunden und ab damit in den Warenkorb. Doch da ist sie schon wieder diese Meldung: “Dieser Artikel kann in Ihr Land leider nicht geliefert werden” Wie jetzt? Doch nichts mit shopping…

Generell gilt: Der Kauf muss möglich sein, die Lieferung ist dabei wieder ein anderes Thema. Somit macht die Bestellung leider wenig Sinn, wenn ich selber nach Deutschland fahren muss, um meinen Artikel abzuholen und auch ein Kunde aus Frankreich wird sich nicht auf den Weg nach Österreich machen, um seinen Wunschartikel abzuholen. Der Händler muss jedoch dem Kunden die Möglichkeit bieten, das Produkt abholen zu können.

Es ist auch nicht vorgeschrieben, dass der Online Shop mehrere Sprachen unterstützen muss. Dies wäre aber sinnvoll, wenn ich als Shopbetreiber meinen Kunden die Möglichkeit geben möchte, bei mir einzukaufen. Jedoch gibt es auch besondere Umstände (vor allem bei Lebensmittel) die nicht nur durch lange Transportwege den Verkauf in der EU oder ins Ausland erschweren. Somit sind hier nicht nur höhere Versandkosten möglich, sondern zu erwarten. Außerdem spielt auch oft die Rechtslage eine Rolle. Nicht alles ist überall gleich erlaubt – oder verboten. Dazu zählen auch E-Books, Online- sowie Streaming-Dienste – hier gilt in etwa das Urheberrecht.

Wie geht es jetzt weiter?

Auf diese Fragen sind wohl viele gespannt. Generell muss die neue Gesetzeslage berücksichtigt werden und jeder Online Shop entsprechend umgebaut werden. Als Webshop-Betreiber sollte der eigene Shop nochmals genau unter die Lupe genommen werden und gegebenenfalls auf die neue Rechtslage angepasst werden. Das ganze hat aber auch etwas Positives – dadurch können neue Kunden gewonnen werden und neue Märkte erschlossen werden – natürlich nur dann, wenn alles rechtskonform abläuft.

 


Quelle: https://tvthek.orf.at/profile/konkret/13887640/konkret/13997181
Quelle: https://derstandard.at/2000092997338/Aus-fuer-Geoblocking-Online-Haendler-muessen-EU-weiten-Einkauf-erlauben

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